Berufungsgericht bestätigt das Urteil
Runar Sögaard ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Das schwedische Berufungsgericht Svea hovrätt hat das ursprüngliche Urteil vollumfänglich bestätigt: zwei Monate Gefängnis wegen Geldwäsche. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Geldbetrag, der auf seinem Konto einging und aus Betrugsdelikten gegen ältere Menschen stammen soll.
72.000 schwedische Kronen auf seinem Konto
Bereits 2025 wurde der frühere Prediger Runar Sögaard vom erstinstanzlichen Gericht in Västmanland verurteilt. Der Kern des Falls ist schnell erklärt: Auf sein Bankkonto wurden 72.000 schwedische Kronen überwiesen.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass dieses Geld nachweislich aus betrügerischen Machenschaften gegenüber Senioren stammte. Sögaard hingegen bestritt von Anfang an jede wissentliche Beteiligung an kriminellen Handlungen.
„Jetzt verstehe ich, wie sich Betrugsopfer fühlen“
Seine Verteidigung baute darauf auf, dass er selbst getäuscht worden sei — also eher Opfer als Täter. Nach der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils beschrieb er die Situation als erschütterndes Erlebnis.
„Ich verstehe jetzt wirklich, was Menschen durchmachen, die Opfer eines Betrugs werden. Ich befinde mich selbst in einer verletzlichen Lage. Ein Schlag ins Gesicht. Das ist eine Welt, der ich mein ganzes Leben lang nie nahegekommen bin“, sagte Sögaard damals.
Anwalt: Mein Mandant fühlt sich hilflos
Sögaard legte gegen das Urteil Berufung beim Svea hovrätt ein — doch das Berufungsgericht kam zum selben Schluss wie die Vorinstanz. In seiner Entscheidung hielt das Gericht fest, dass die im Berufungsverfahren vorgelegten Beweise keinen Anlass bieten, die ursprünglichen Feststellungen zu ändern, ob die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Taten begangen haben.
Sögaards Anwalt Mark Safaryan machte aus seiner Enttäuschung über das Ergebnis keinen Hehl.
„Mein Mandant fühlt sich hilflos. Er versteht nicht, warum es nicht ausreicht, dass er im Zusammenhang mit der betreffenden Überweisung selbst Strafanzeige erstattet hat. Was wird eigentlich noch von ihm verlangt?“, erklärte der Anwalt.
Das Urteil bleibt rechtskräftig
Das Ergebnis des Berufungsverfahrens ist eindeutig: Runar Sögaard bleibt rechtskräftig zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt wegen Geldwäsche. Die Möglichkeiten, das Ergebnis auf dem Rechtsweg noch zu ändern, haben sich für ihn nun erheblich verringert.













