Runar Sögaard erhält auch vor dem Berufungsgericht eine Gefängnisstrafe

Berufungsgericht bestätigt das Urteil

Runar Sögaard ist mit seinem Versuch gescheitert, das erstinstanzliche Urteil durch ein Berufungsverfahren zu kippen. Das Svea-Berufungsgericht hat die ursprüngliche Strafe vollumfänglich bestätigt.

Der frühere Prediger bleibt damit wegen Geldwäsche zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt — nachdem Geld aus mutmaßlichen Betrügereien gegenüber älteren Menschen auf seinem Konto eingegangen war.

72.000 Kronen auf seinem Konto

Bereits 2025 hatte das Landgericht Västmanland Sögaard wegen Geldwäsche schuldig gesprochen. Der Ausgangspunkt des Verfahrens: 72.000 schwedische Kronen wurden auf sein Konto überwiesen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aus Betrugsdelikten zum Nachteil älterer Menschen stammten.

Sögaard selbst hat stets bestritten, wissentlich an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein. Seine Version: Auch er sei Opfer einer Täuschung geworden.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil beschrieb er seine Lage in eindringlichen Worten: „Jetzt verstehe ich wirklich, wie sich Menschen fühlen, die betrogen wurden. Man sitzt plötzlich selbst in einer Situation, in der man ausgeliefert ist. Ein Schlag ins Gesicht. Diese Welt war mir mein ganzes Leben lang völlig fremd.“

Anwalt: „Mein Mandant fühlt sich aufgegeben“

Sögaard legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Svea-Berufungsgericht ein — doch die Richter kamen zu keinem anderen Ergebnis. In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es:

„Was dem Berufungsgericht vorgelegt wurde, gibt im Übrigen keinen Anlass zu anderen Beurteilungen als jenen, die das Landgericht hinsichtlich der angeklagten Handlungen der Beschuldigten getroffen hat.“

Sögaards Anwalt Mark Safaryan zeigte sich nach der Entscheidung offen enttäuscht. „Mein Mandant fühlt sich aufgegeben. Er versteht nicht, warum seine Maßnahmen — insbesondere die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei wegen der betreffenden Überweisung — nicht ausreichten. Was hätte er mehr tun sollen?“

Das rechtskräftige Urteil bedeutet: Runar Sögaard ist zu zwei Monaten Gefängnisstrafe wegen Geldwäsche verurteilt.

Author

  • Anja Klein ist eine professionelle Journalistin und Fotografin, die ihr Hobby zu einem groß angelegten Medienprojekt ausgebaut hat. Sie kaufte einen typischen deutschen „Klassischen Schrebergarten“ (ein kleines Mietgrundstück innerhalb der Stadtgrenzen) und dokumentiert seitdem jeden Schritt seiner Umgestaltung. Ihr Blog vereint visuelle Inspiration mit akribischer Praxis.

Scroll to Top