Ein Urlaubsstreit landet vor dem höchsten Gericht
Was als simple Bitte während eines Hotelaufenthalts begann, entwickelte sich zu einem jahrelangen Rechtsstreit. Am Ende entschied Italiens höchstes Gericht über eine Frage, die viele Reisende vermutlich noch nie hinterfragt hätten.
Der italienische Kassationsgerichtshof hat die Klage einer Touristin gegen ein Luxushotel abgewiesen. Das Hotel hatte sich geweigert, ihr zum Abendessen Leitungswasser zu servieren – und die Richter sahen darin keinen Vertragsbruch.
Das Luxushotel, die Flasche Wasser und die Rechnung
Im Mittelpunkt des Falls steht das Hotel Sassongher in Corvara in Südtirol, wo die Frau nach eigenen Angaben über Weihnachten und Silvester 2019 eine Woche verbrachte. Für ein Halbpensionspaket hatte sie mehr als 5.700 Euro bezahlt – Getränke waren darin ausdrücklich nicht enthalten.
Bei den Mahlzeiten bat sie wiederholt um Leitungswasser. Stattdessen wurde ihr Mineralwasser in der Flasche angeboten – zum Preis von sieben Euro pro 0,75 Liter. In ihrer Klageschrift gab sie an, ihr sei „ständig“ trinkbares Leitungswasser verweigert worden, sodass sie gezwungen gewesen sei, Flaschenwasser zu kaufen.
Darüber hinaus argumentierte sie, dass „Wasser eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht für jedes Individuum“ sei. Sie forderte rund 2.700 Euro Entschädigung für angeblichen wirtschaftlichen Schaden und psychisches Leid.
Richter sahen keinen Vertragsbruch
Bevor der Fall den Kassationsgerichtshof erreichte, war die Klage bereits zweimal gescheitert – sowohl vor einem Friedensrichter in Rom als auch in einer Berufungsinstanz.
Die Entscheidung der Richter stützte sich auf den konkreten Vertragsinhalt: Es gab keinerlei Hinweise darauf, dass das Hotel die Bereitstellung von Leitungswasser als Bestandteil des gebuchten Pakets zugesagt hatte. Außerdem fanden die Richter keine Vorschrift, die das Hotel unter diesen Umständen zur Ausgabe von Leitungswasser am Restauranttisch verpflichtet hätte.
Silvio Belardi, der Anwalt des Hotel Sassongher, erklärte, das Urteil bestätige, dass für einen Betrieb keine Pflicht bestehe, Gästen Trinkwasser anzubieten.
Ähnliche Rechtslage auch andernorts
Vergleichbare Regelungen existieren in einigen anderen Ländern. In Dänemark etwa gibt es ebenfalls keine allgemeine gesetzliche Pflicht, Gästen auf Wunsch Wasser bereitzustellen. Das dänische Recht schreibt Hilfe lediglich in Situationen vor, die offensichtliche Lebensgefahr oder vergleichbare Notlagen darstellen.
Ein dänisches Bürgerbegehren aus dem Jahr 2018, das kostenfreies Leitungswasser in Restaurants gesetzlich verankern sollte, scheiterte – es erreichte nicht die erforderlichen 50.000 Unterschriften für eine parlamentarische Behandlung.













