Herr Oberbürgermeister Bernd Tischler

Ernst-Wilczok-Platz 1

46236 Bottrop                                                                                                                                                                 29.05.2020

Eingabe in Angelegenheit der Gemeinde gemäß §24 Gemeindeordnung NRW

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Tischler,

die Initiative Feldhausen GEMEINSAM.ZUKUNFT.GESTALTEN“ fordert stellvertretend für ihre 60 Mitglieder, sowie für viele weitere Feldhausener Bürgerinnen und Bürger die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 97 „Hohes Feld/ Am Kuhberg“ vom 10.09.2019.

Unserer Meinung nach gibt es zurzeit keine städtebauliche Notwendigkeit für die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplans in Feldhausen. Die Umsetzung des Bebauungsplans 97 ist mit einer immensen finanziellen Belastung der Anlieger, einer Überlastung von Kindergarten und Grundschule, sowie der restlichen spärlichen Infrastruktur Feldhausens, als auch der Opferung weiterer natürlicher Ressourcen im Planungsgebiet verbunden.

In den beigefügten Erläuterungen haben wir die Gründe, die gegen eine Aufstellung des Bebauungsplans 97 sprechen, stichhaltig und detailliert aufgeführt. Darüber hinaus möchten wir Sie um die Beantwortung der aufgeführten offenen Fragen bitten.

Unter dem Leitspruch GEMEINSAM.ZUKUNFT.GESTALTEN möchten wir im Dialog mit Politik und Verwaltung für Feldhausen ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Entwicklungskonzept erarbeiten.

Sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand Initiative Feldhausen

 

Dr. Sebastian Hönes           Georg Hönes              Bernd Maaßen          

 

 

Anlage:

Eingabe in Angelegenheit der Gemeinde gemäß §24 GO NRW

zum Bebauungsplan 97 „Hohes Feld/Am Kuhberg“

vorgelegt und erstellt von der

LogoGruenUTMittel

Mai 2020

 

Inhaltsverzeichnis

1    Hintergrund und Motivation.. 3

2    Argumentation gegen den Aufstellungsbeschluss des B-Plan 97. 5

2.1    Ungleichgewicht der Stadtteilentwicklung im Raum Kirchhellen. 5

2.2    Demographischer Umschwung in Feldhausen bereits spürbar. 7

2.3    Wohnungsbauliche Planung ist nicht bedarfsgerecht. 10

2.4    Ungenügende Infrastrukturmaßnahmen in Feldhausen. 13

2.5    Bedarf und Notwendigkeit öffentlich geförderten Wohnungsbaus zweifelhaft. 14

2.6    Keine nachhaltige und klimaschonende Planung. 15

2.7    Finanzielle Belastung der Anwohner. 16

2.8    Politik muss Wort halten. 17

2.9    Abwassersystem ist überlastet. 19

2.10   Artenschutz ist nicht gewährleistet. 20

2.11   Fehlende Kindergarten und Schulplätze. 22

3    Forderungen.. 24

4    Resümee. 29

 

1        Hintergrund und Motivation

Die Vereinte Volksbank eG hat mit Schreiben vom 31.07.2019 für Flächen im Bereich der Straßen Am Kuhberg, Hohes Feld und Grüner Weg in Bottrop-Feldhausen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt, um dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebietes zu schaffen (Abb.1.). Der Bebauungsplan Nr. 97 (B-Plan 97) sieht die Erstellung von insgesamt 60 WE vor, welche sich in 40 WE in Form von Einfamilienhäusern und 20 WE in Mehrfamilienhäusern aufteilen.[1]

UebersichtBPlan

Abb.1: Übersicht über die B-Planverfahren der letzten 15 Jahre in Bereich der Straßen Am Kuhberg, Hohes Feld und Grüner Weg. Orange: Bereits fertiggestellte Baugebiete. Grau: B-Plan aktuell in der Umsetzung. Blau: B-Plan in der Planung. Rot: Eingrenzung des B-Plans Nr. 97 Hohes Feld/Am Kuhberg.

Die städtebauliche Konzeption und Motivation des B-Plan 97 sind nur mangelhaft erläutert. Lediglich das Ziel, die vermeintliche Splittersiedlungen im Bereich Hohes Feld/Am Kuhberg einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, wird genannt. Eine Bedarfsermittlung basierend auf der demographischen Entwicklung Feldhausens der letzten Jahre, sowie eine daraus ableitbare Prognose der Bevölkerungsentwicklung lässt das Plankonzept komplett vermissen. Auch eine Analyse der Auswirkungen eines neuen Baugebietes auf die mangelhafte Infrastruktur Feldhausens ist nicht gegeben. Demnach ist nicht erkennbar, ob die weitere Wohnbebauung durch den B-Plan 97 im Raum Feldhausen aus konkreten und erforderlichen städtebaulichen Gründen motiviert ist. Vielmehr lässt die Bauhistorie der letzten 15 Jahre im Bereich Feldhausen doch stark an einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Gesamtkonzept zweifeln. Eine kritische Auseinandersetzung mit der demographischen Entwicklung und der vorhandenen Infrastruktur werfen große Zweifel an der konzeptionellen Sinnhaftigkeit des B-Plan 97 auf. Ferner wird deutlich, dass eine pausenlos fortschreitende Wohnbebauung in Feldhausen zu infrastrukturellen und soziodemographischen Problemen führen wird. Auf den folgenden Seiten sollen die Bedenken zum B-Plan 97 transparent dargestellt werden.

 

2        Argumentation gegen den Aufstellungsbeschluss des B-Plan 97

2.1       Ungleichgewicht der Stadtteilentwicklung im Raum Kirchhellen

Viele Kommunen im Ruhrgebiet, darunter auch die Stadt Bottrop, haben seit den 90er Jahren zurückgehende Bevölkerungszahlen zu verzeichnen. Als Versuch der abnehmenden Bevölkerungszahlen in Bottrop entgegen zu wirken, wurden in den letzten 15 Jahren vielen Wohnbaugebiete im Raum Kirchhellen ausgewiesen (Internetseite Stadt Bottrop/ Stadtplanung)[2]. Die Baupolitik im Stadtteil Kirchhellen hat in den statistischen Gebieten #71 Kirchhellen-Mitte, #72 Kirchhellen-Süd (Grafenwald) und #74 Kirchhelle-Nord-Ost (Feldhausen) zu einem extremen Ungleichgewicht in der Wohnbebauung geführt ( [3](www.regioplaner.de). Eine Gegenüberstellung macht die ungleiche Verteilung der Wohnbebauung deutlich:

Kirchhellen-Mitte:

B-Plan 75 „Tappenhof“ (ca. 200 WE)

B-Plan 48 „Schultenkamp“ (650 WE)

Feldhausen:

B-Plan 78 „Westl.-Von-Gahlen-Str.“ (120 WE)

B-Plan 95 „Gertskamp“ (45 WE +5 WE “Küsters Garten”)

B-Plan 96 „Dorstenerstr.“ (15 WE) befindet sich derzeit in der Umsetzung (Abriss der Halle des Blumengroßhandels Winkelhorts hat 2019 begonnen)

Grafenwald:

            Keine Wohnbebauung im o.g. Zeitraum.

Die insgesamt 185 WE in Feldhausen erscheinen im Vergleich zu 850 WE in Kirchhellen-Mitte eher gering. Dies muss man allerdings in Relation zur geringen Größe Feldhausens setzen. Ein Wachstum von 185 WE von vorher 540 WE entspricht einer Zunahme von 34,3% innerhalb von 15 Jahren.

Das Ungleichgewicht dieser Stadtentwicklung spiegelt sich auch in den Bevölkerungszahlen der einzelnen Stadtteile wider. Während Grafenwald seit Jahren unter einem starken Rückgang der Bevölkerung zu leiden hat (-7,57%), ist sowohl in Feldhausen (+10,89%), als auch in Kirchhellen-Mitte (+8,10%), die Einwohnerzahl von 2008 bis 2019, bedingt durch die massive Ausweisung von Neubaugebieten, stark gestiegen (siehe Abb.2). Dies bemängelte auch Ratsherr Markus Kaufmann in einem Artikel der WAZ vom 18.12.2017: „Große Baugebiete wie in Feldhausen und Kirchhellen haben in Grafenwald ein Vakuum erzeugt.“.[4]

Für Feldhausen ist zusätzlich noch zu beachten, dass die Umsetzung eines weiteren B-Plans (B-Plan 96 Dorstenerstr.) aktuell noch läuft. Daher ist das hier dargestellte Wachstum allein auf die Neubaugebiete Westl.-Von-Gahlen-Straße und Gertskamp zurückzuführen. Ein Vergleich mit Grafenwald macht deutlich, was in Feldhausen maßlos zu viel ist, fehlt anderswo. Eine stetige Weiterführung der reinen Wohnbebauung wird die Probleme im Stadtteil Feldhausen nur verschlimmern.

BevoelkerungsentwicklungAbb.2: Bevölkerungsentwicklung im Raum Kirchhellen. (A) Grafische Darstellung der Einwohnerentwicklung in den statistischen Gebieten Kirchhellens (rot = -6% und weniger, grün = über +6%). (B) Verlauf der relativen Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum 2008-2019. [5],[6]

Hieraus ergeben sich für uns als Bürgerinitiative folgende Fragen. Wir bitten diese Fragen zu beantworten.

  • Welche städtebauliche Rechtfertigung steht hinter der ungleichen Entwicklung der verschiedenen Ortsteile Kirchhellens?
  • Warum konzentrieren sich die reinen Wohnbaumaßnahmen nur auf Feldhausen und Kirchhellen-Mitte?
  • Welche unlösbaren Probleme verhindern die auch von Seiten der Politik favorisierte Erschließung eines Wohngebietes in Grafenwald?
  • Warum werden weiterhin Grünflächen in Feldhausen für Wohnungsbau geopfert und nicht montanindustrielle Brachflächen dafür erschlossen?

 

2.2       Demographischer Umschwung in Feldhausen bereits spürbar

Der demographische Wandel zur Verjüngung der Bevölkerung ist deutschlandweit seit Jahren ein wichtiges Thema in Politik und Wirtschaft. Viele kommunalpolitische Entscheidungen, darunter auch baupolitische Entscheidungen, sind hierdurch motiviert. Eine unabhängige Studie der Bertelsmann Stiftung (2017) zur Demographischen Struktur der Kommunen in NRW kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommune Bottrop dem Typ 8 „Stark alternde Kommune“ zuzuordnen ist (wegweiser-kommune.de, Bertelsmann Stiftung)[7]. Eine Kommune des Typ 8 zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus:

  •  Städte und Gemeinden in strukturschwachen Regionen
  •  Abwanderung junger Menschen
  •  Geringe Kaufkraft und hohe Armutsquoten
  •  Angespannte finanzielle Situation der Kommunen

Quelle: Bertelsmann Stiftung; wegweiser-kommune.de, „Typ 8: Stark alternde Kommunen“, Carsten Große Starmann und Petra Klug.

In der Studie prognostiziert die Bertelsmann Stiftung für Bottrop einen weiteren Verlust der Bevölkerungszahlen sowie eine Verstärkung des Alterungsprozesses. Der natürliche Saldo, die Differenz aus Geburten und Sterbefälle, lag im Jahr 2017 in Bottrop bei -4,8 (je 1000 Ew.). Dies wird in Bottrop allerdings durch den positiven Wanderungssaldo (Zuzüge abzüglich Fortzüge) von +7,6 (je 1000 Ew.) ausgeglichen. Diese hohe Zahl an Zuzügen ist u.a. auf die hohe Neubautätigkeit der letzten Jahre zurückzuführen. Die prognostizierten Werte für das Jahr 2030 liegen für den natürlichen Saldo bei -5,8 (je 1000 Ew.) und für den Wanderungssaldo bei +2,8 (je 1000 Ew.), was einen Rückgang der Bevölkerung Bottrops erwarten lässt. Hier wäre dann ein Ausgleich des natürlichen Bevölkerungsrückgangs durch Zuzüge nicht mehr gegeben.


Vergleicht man die Ergebnisse der Bertelsmann Stiftung mit den Daten zur Bevölkerungsentwicklung in Abbildung 2, so wird deutlich, dass das Ergebnis der Stiftung nicht auf die einzelnen Stadtteile pauschal angewendet werden kann. Die hohe Neubautätigkeit in Kirchhellen-Mitte und Feldhausen hat zu einem starken Zuzug von jungen Familien geführt. Im demographischen Vergleich ist Feldhausen in vielen Punkten führend (Siehe Abb.3.).

DemographischeStruktur

Abb. 3: Demographische Struktur der Ortsteile Kirchhellens. Daten der statistischen Jahrbücher der Stadt Bottrop sowie von regioplaner.de.

Ein demographischer Wandel mit einer einhergehenden Verjüngung der Bevölkerung ist in Feldhausen deutlich zu erkennen. Dieser wird auch dadurch verstärkt, dass z.B. 1/3 der Haushalte am Grünen Weg und Am Kuhberg von jungen, hinzugesogenen Familien geführt werden. Hier wurden Bestandsimmobilien aufgekauft und renoviert. Ein natürlicher Prozess der ebenfalls zur weiteren Verjüngung der Bevölkerung führt. Demographische Argumente zur Befürwortung eines weiteren Neubaugebietes sind daher nicht gegeben.

Mit der stetigen Ausweisung von Neubaugebieten wird zwar durch eine gesteigerte Zuzugsrate der negativen Bevölkerungsentwicklung entgegengewirkt, jedoch kann das Opfern der ländlichen Gebiete zur Sicherung der Bevölkerungszahlen, in Zeiten des Flächenschutzes und der nachhaltigen Raumplanung nicht der richtige Schritt sein. Die ungleiche Stadtteilentwicklung (s.o.) zeigt auch, dass das Problem des Bevölkerungsrückgangs sich in der Praxis so nicht einfach durch eine Ausweisung neuer Wohnflächen lösen lässt. Die Vernachlässigung des Stadtteils Grafenwald hat, wie bereits oben beschrieben, zu einem Rückgang der Einwohnerzahl von -7,57% geführt.

Dies macht deutlich, dass ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die verschiedenen Räume Kirchhellens erstellt werden muss. Im Sinne der nachhaltigen Flächenpolitik des Landes NRW sollten hier primär die Brachflächen, welche seit dem Ende der Montanindustrie in Bottrop auch in Grafenwald zur Verfügung stehen, mit einbezogen werden und auf eine Verwendung von landwirtschaftlicher oder naturbelassener Freiflächen zu Gunsten des Wohnungsbaus verzichtet werden.

Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen. Wir bitten die Fragen zu beantworten.

  • Warum werden seitens der Stadt Bottrop keine städtebaulichen Maßnahmen realisiert, um auch den älteren Mitbürgern ein Leben in Feldhausen zu ermöglichen?
  • Wie gewährleistet das Plankonzept des BP97 eine Bauleitplanung gemäß §1 (6), sodass „die sozialen und Kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, [….]“ ausgeglichen berücksichtigt werden?

 

2.3       Wohnungsbauliche Planung ist nicht bedarfsgerecht

In dem Zeitungsartikel „Neues Baugebiet ‚Hohes Feld/Am Kuhberg‘ – Feldhausen soll weiter wachsen“, erschienen am 04.09.2019 in der Dorstener Zeitung, begründete die Stadt Bottrop die Ausweisung des Neubaugebietes als Maßnahme, um den hohen Bedarf an Wohnungen in Feldhausen zu decken[8]. Die kontinuierlich abnehmende Gesamtbevölkerung Bottrops zeigt u.a., dass weder vermehrte Zuzüge noch eine gesteigerte Geburtenrate als ausschlaggebende Faktoren für den hohen Bedarf an Wohnraum und die dadurch gesteigerte Bautätigkeit im ländlichen Teil Kirchhellens verantwortlich gemacht werden können (Demographischer Bericht- Bottrop, Bertelsmann Stiftung, 2017)[9]. Die Demographische Entwicklung Bottrops, sowie die o.g. Prognosen der Bertelsmann Stiftung lassen grundlegend am Bedarf eines weiteren Neubaugebietes zweifeln. Zu diesem Ergebnis kommt auch Kirchhellens Bezirksbürgermeister Ludger Schnieder, der sich gegenüber Kirchellen-Online äußerste, dass aus seiner Sicht der Bedarf für die Ortsteile „Kirchhellen-Mitte“ und „Feldhausen“ vorerst gedeckt sei („Kirchhellen auf einem guten Weg“, Kirchhellen-Online, Kathrin Kopatz, 15.02.2019)[10].

Das Planungsamt der Stadt Bottrop ist der Meinung, dass Kirchhellen Potenzial für rund 1000 weitere Wohnungen besitze („Kirchhellen hat noch Potenzial für rund 1000 neue Wohnungen“, Dorstener Zeitung, 12.11.2019)[11]. Ist es denn sinnvoll, dass man dieses Potenzial direkt komplett ausschöpft?

Auch hier sollte sich die Bebauung nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Dies ist in Bottrop, laut des unabhängigen Wohnungsmarktberichts 2018 der NRW.Bank allerdings nicht der Fall[12]. Eine Gegenüberstellung des geschätzten quantitativen Neubaubedarfs (inkl. Flüchtlingskomponente) zeigt, dass Bottrop eine von 13 Städten in NRW ist, in denen zu viel gebaut wird, bzw. kein quantitativer Bedarf besteht oder der bestehende Bedarf bereits überschritten ist (Abb. 4)12. Einen wissenschaftlich fundierten Blick in die Zukunft erlaubt die „Wohnungsmarktprognose 2030“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung[13]. Hier wird deutlich gemacht, dass auch in den kommenden 10 Jahren der Bedarf an Neubauten in Bottrop sehr gering bleiben wird. Sowohl die Nachfrage nach Wohnbauflächen als auch der Neubaubedarf liegen unter 10 Wohnungen pro 10.000 Ew. (siehe Abb. 5). Von einem hohen Bedarf kann also nicht die Rede sein. Die Zahlen der statistischen Jahrbücher der Stadt Bottrop (2014-2017)5, die unabhängige Studie der NRW.Bank (Wohnungsmarktbericht 2018, NRW.BANK)12, sowie die „Wohnungsmarkt-Prognose 2030“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung widerlegen die o.g. Aussage der Stadt Bottrop und führen diese ad absurdum. Ein hoher Wohnungsbedarf kann daher nicht als städtebauliche Legitimation des B-Plan 97 hingenommen werden

Neubaubedarf

Abb. 4: Gegenüberstellung des geschätzten quantitativen Neubaubedarfs (Inkl. Flüchtlingskomponente) mit dem bisherigen Netto-Neubau für den Zeitraum 2016-2017. Daten: NRW.BANK 2019.

Es ist äußerst fragwürdig, dass die Priorität des Planungsamtes nur auf der Sicherung der Einwohnerzahlen liegt und anscheinend wissenschaftliche Studien und Berichte komplett ignoriert werden. Die von den Investoren getriebene Wohnbebauung muss hier von Seiten der Verwaltung und der Politik kritisch betrachtet werden. Denn Wohnraum muss auch Lebensraum sein. Dies kann nur durch eine ausreichende Infrastruktur und nicht durch reine Wohnbebauung erreicht werden.

Wohnflaechennachfrage

Abb. 5: Entwicklung der Wohnflächennachfrage und des Neubaubedarfs 2015-2030. Daten: Wohnungsmarktprognose 2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Wir bitten insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  • Auf welcher Bedarfsanalyse basiert die städtebauliche Rechtfertigung weiterer Wohnbebauung in Feldhausen?
  • Wie erklären die Verantwortlichen Ausschüsse die Ausweisung neuer Baugebiete entgegen der negativen Bedarfsermittlungen und -prognosen unabhängiger wissenschaftlicher Studien?

2.4       Ungenügende Infrastrukturmaßnahmen in Feldhausen

In den letzten 30 Jahren verzeichnete die Entwicklung der Infrastruktur in Feldhausen einen negativen Trend. Während es Mitte der 90er Jahre noch eine Bank-, eine Postfiliale, sowie einen kleinen Lebensmittelmarkt gab, bilden aktuell nur noch ein Kindergarten und eine Grundschule das infrastrukturelle Rückgrat des Stadtteils.

Aus den Zahlen der statistischen Jahrbücher der Stadt Bottrop lässt sich auch ein Zusammenhang der schlechten Infrastruktur Feldhausens und der Abwanderung der dort lebenden Senioren nach Kirchhellen-Mitte und Grafenwald ableiten. Wer nicht mobil ist, kann in einem Stadtteil ohne Nahversorgung nicht leben. Hier darf man sich nicht wundern, wenn infrastrukturstärkere Stadtteile wie Kirchhellen-Mitte und Grafenwald allmählich überaltern. BürgerInnen die über Jahrzehnte in Feldhausen lebten, sind gezwungen ihre vertraute Umgebung aufzugeben und abzuwandern. Auch dies ist die Folge einer fehlenden Nachhaltigkeit in der städtebaulichen Planung der letzten Jahre.

Der infrastrukturelle Nachholbedarf in Feldhausen ist beispielhaft für die Probleme im Ländlichen Raum in Deutschland. Auch die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf hier erkannt und versucht durch die Gründung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“[14], des Aktionsbündnis „Leben auf dem Land“[15] oder den Koalitionsantrag „Gutes Leben und Arbeiten auf dem Land“[16] dieser Problematik entgegenzuwirken. Leider ignoriert der BP97 die infrastrukturellen Probleme von Feldhausen vollkommen. Vielmehr soll in Feldhausen, trotz der fehlenden Infrastruktur weiterhin nur Wohnbebauung realisiert werden. Nach mehr als 30 Jahren reiner Wohnbebauung ist es an der Zeit die infrastrukturellen Probleme anzugehen. Hier muss die Kommune ihrer Verantwortung gegenüber den BügerInnen gerecht werden.

Aus unserer Sicht besteht insbesondere Handlungsbedarf in folgenden Infrastrukturbereichen:

  • Gesundheit und Pflege (z.B. Ärzte, altengerechtes Wohnen, Altenheim)
  • Einzelhandel (z.B. Apotheke, Bäckerei, Supermarkt, Tankstelle)
  • Dienstleistung (z.B. Banken)
  • Ansiedlung von Industrie und Handwerk

Fragen, die sich aus unserer Sicht aufdrängen:

  • Wie rechtfertigt die Stadt die Vernachlässigung infrastruktureller Baumaßnahmen vor dem BauGB §1 (6) 4.?
  • Inwiefern ist das Plankonzept des BP97 mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung (nach BauGB §1 (5)) vereinbar, wenn im BP97 keine Verbesserung der Infrastruktur vorsieht?
  • Welche langfristigen Ziele verfolgt die Stadt Bottrop mit der Entwicklung Feldhausen bzw. ist ein zukunftsfähiges Plankonzept überhaupt existent?

 

2.5       Bedarf und Notwendigkeit öffentlich geförderten Wohnungsbaus zweifelhaft

Der Bebauungsplan 97 sieht im westlichen Teil „öffentlich geförderten Wohnungsbau“ vor, wogegen auch aus soziodemographischer Sicht nichts einzuwenden ist. Vor dem Hintergrund einer gänzlich fehlenden Infrastruktur erscheint dieses Vorhaben allerdings als nicht praktikabel. Wer für den Einkauf seines täglichen Bedarfs auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, wird sich überlegen, ob er Wohnraum ohne entsprechende Nahversorgung akzeptiert. Dies entspricht auch der Meinung der Stadt Bottrop: „Der Bedarf sei gedeckt. Mehr als die 450 bis 500 Sozialwohnungen, die es in Kirchhellen gebe, würden nicht gebraucht.“, ließ Thorsten Albrecht von der Pressestelle der Stadt Bottrop über die Dorstener Zeitung in einem Artikel vom 23.08.2019 verlauten[17]. Darüber hinaus birgt die Ballung „öffentlich geförderten Wohnungsbaus“ an der Dorstener Straße die Gefahr einer nachhaltig negativen Quartierentwicklung durch fehlende Durchmischung der Sozialstrukturen. Auch das Planungsamt der Stadt Bottrop sieht nach eigenen Angaben den geplanten mehrgeschossigen Wohnungsbau an der westlichen Grenze des geplanten Bebauungsplans 97 kritisch. Man muss sich also die Frage stellen, welche treibende Kraft steckt hinter der Umsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau in BP 97?

 

Wir bitten folgende Fragen zu beantworten:

  • Auf welcher Bedarfsanalyse basiert die Ausweisung öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Feldhausen?
  • Wie kommt es zum Widerspruch zwischen der Verlautbarung der Pressestelle der Stadt Bottrop und dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan 97 bzgl. des Bedarfs an öffentlich gefördertem Wohnungsbau?
  • Wie rechtfertigt die Stadt die Sinnhaftigkeit von öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Feldhausen vor dem Hintergrund einer fehlenden Nahversorgung?
  • Welche Ziele verfolgt die Stadt mit der Realisierung öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Feldhausen oder geht es hier nur um die Erfüllung einer Quote?

 

2.6       Keine nachhaltige und klimaschonende Planung

Wenn schon aufgrund mangelnder Infrastrukturmaßnahmen die Anwohner in Feldhausen jeden Weg zur Sicherung der Grundversorgung, zum Kindergarten und zur Schule mit dem Auto erledigen müssen, kann von einer nachhaltigen und klimaschonenden Stadtentwicklung definitiv nicht mehr die Rede sein. Vielmehr widerspricht eine derartige Planung in erheblichem Maße dem nachhaltigen und klimaschützenden Grundgedanken von „Innovation City“. Vor diesem Hintergrund ist es äußerst scheinheilig, wenn man sich im Rahmen von „Innovation City“ mit den klimatisch-innovativen Projekten im Bottroper Süden brüstet und in Bezug auf den Bottroper Norden nur auf die Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien verweist. Denn der stetige Verlust von Grünflächen, der durch eine massive Ausweisung der Wohnbebauung in den letzten Jahren entstanden ist, wird anscheinend wissentlich unter den Tisch fallengelassen. Diese bewusste Verzerrung der Tatsachen kann so nicht hingenommen werden.

Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, was die fehlende Nahversorgung in Feldhausen für den Klimaschutz bedeutet. Legen wir zugrunde, dass für den Wocheneinkauf jeweils ein PKW aus den neuen 60 Wohneinheiten einmal in der Woche die 3,8 km (7,6 km für Hin- und Rückfahrt) bis nach Kirchhellen-Mitte fährt. Bei einem Durchschnittlichen Verbrauch von 7,4L/100 km und einem CO2-Ausstoß von 2,35 kg/L Kraftstoff ergibt sich folgende Rechnung[18]:

7,6 km * (4,7 l / 100km) * 2,35 kg/l *60 = 79,3 kg CO2 pro Woche

Auf das Jahr gerechnet entspricht dies 4,1 t CO2!

In diese Berechnung ist nur eine Fahrt pro Woche einbezogen. Selbstverständlich sind viele weitere Fahrten für Arztbesuche, Bankgeschäfte, Behördengänge, Apothekenbesuch, etc. erforderlich.

Aus diesem einfachen Beispiel kann man erkennen, dass die Entwicklung klimafreundlicher und nachhaltiger Stadtquartiere nur vor dem Hintergrund einer ausreichenden infrastrukturellen Nahversorgung geschehen kann. Leider ist in den bisherigen Planungen keinerlei Augenmerk auf diesen Aspekt gelegt worden.

Es ist auch wissenschaftlich belegt, dass der „CO2 Fußabdruck“ bedingt durch den häufigeren motorisierten Individualverkehr – in ländlichen Gebieten um fast ein Viertel höher ist als bei Menschen die in Kernstädten leben[19].

Fragen zum Klimaschutz, die wir gerne beantwortet haben möchten:

  • Wie rechtfertigen sie die erhöhten CO2-Emissionen bei einer reinen Wohnbebauung in Feldhausen vor dem Hintergrund des Klimanotstandes, den der Rat ausgerufen hat?
  • Wie soll dem erhöhten Individualverkehr entgegengewirkt werden?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Feldhausen zu einem nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtquartier zu entwickeln?

 

2.7       Finanzielle Belastung der Anwohner

Der Bebauungsplan 97 sieht vor, dass die Erschließung der geplanten Neubaugebiete über die Straßen, Am Kuhberg, Grüner Weg und Hohes Feld erfolgen soll. Dies ist zwangsläufig mit Ausbaumaßnahmen und somit auch mit hohen Kosten für die Anwohner verbunden. Da die schwarz-gelbe Regierungskoalition am 18.12.2019 bei der Verabschiedung des neuen Kommunalabgabegesetzes, ungeachtet der 470.000 Unterschriften der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge, weiter an diesen festhält, werden diese Kosten auch zukünftig auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden.

Die Ungerechtigkeit dieser Maßnahme wird, unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Argumente, noch erheblicher, da nicht Feldhausen und seine BürgerInnen von der weiteren Bebauung profitieren werden, sondern einzig und allein die Investoren. Enteignungen und Kosten von fünfstelligen Beträgen pro Haushalt bedrohen hier Existenzen. Diese Situation wird sich durch die Ereignisse der Corona-Krise für viele Bürger noch verschlimmern.

Für die Anwohner der Straßen Grüner Weg, Am Kuhberg und Hohes Feld sind durch das Neubaugebiet vielfältige Einschränkungen zu erwarten wie z.B.:

  • Beeinträchtigung durch Emissionen (Baulärm, Staub, Straßenverunreinigungen etc.)
  • Unsicherer Schul- und Kindergartenweg durch Baustellenverkehr
  • Dauerhafte Zunahme des Verkehrsaufkommens
  • Verschwinden des Naherholungsangebots durch Grünflächen in direkter Umgebung

Diesen Nachteilen stehen keinerlei Vorteile gegenüber. Im Gegenteil, für diese Neubaumaßnahme sollen die Bürgerinnen und Bürger noch zu immensen Straßenbaubeiträgen herangezogen werden. Diese Ungerechtigkeit ist nicht zu rechtfertigen, wenn man weiß, dass die Vermarkter der Grundstücke viel Geld damit verdienen werden und gleichzeitig Existenzen von Altanwohner durch die Straßenbaubeiträge gefährdet sind.

Fragen der Bürgerinitiative:

  • Wie verhindert die Stadt eine übermäßige Belastung der Anwohner?
  • Warum sollen die Altanwohner für Erschließung zahlen, die nur aufgrund des Neubaugebietes entstehen?

 

2.8       Politik muss Wort halten

Das Vertrauen in Politikerinnen und Politiker seitens der Bevölkerung kann nur erhalten bleiben, wenn diese zu Ihren Aussagen und Versprechungen stehen. Dies ist eine Grundlage für das Funktionieren einer Demokratie.

Oberbürgermeister Bernd Tischler ließ im Interview mit der WAZ vom 03.01.2017 verlauten: „Ich bin Verfechter der Flächenentwicklung in Grafenwald […] in Feldhausen ist der Gertskamp nach bisherigem Stand die letzte Wohnbebauung.“[20] 

Über Bezirksbürgermeister Ludger Schnieder konnte man am 15.02.2019 bei Kirchhellen.online bzw. in der Lebensart lesen: „Weiter ging Schnieder auch auf die aktuellen und zukünftige Bebauung neben dem „Schultenkamp“ auch auf „Tappenhof“ und „Gertskamp“ und weitere kleine Baugebiete ein und verdeutlichte, dass aus seiner Sicht der Bedarf für die Ortsteile „Kirchhellen Mitte“ und „Feldhausen“ gedeckt sei. […] Für Grafenwald hält Schnieder ein weiteres Baugebiet für sinnvoll.“10

Seitdem wurde in Grafenwald kein Wohngebiet erschlossen, stattdessen soll nun doch wieder in Feldhausen gebaut werden.

Angesichts der bestehenden Kommunalwahl im September 2020 müssen sich die Bottroper Politikerinnen und Politiker fragen, wie sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiedererlangen oder erhalten können. Nicht umsonst hat der Umgang der Politik mit dem Bürger, auch in Bottrop, zahlreiche Bürginnen und Bürger in die Arme populistischer Parteien getrieben. Es gilt hier verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen.

Unsere Fragen mit der Bitte um Beantwortung:

  • Hat Oberbürgermeister Bernd Tischler seine Meinung zu weiteren Wohnbebauungen in Feldhausen geändert, und wenn ja aus welchen Gründen?
  • Hat Bezirksbürgermeister Ludger Schnieder seine Meinung zu weiteren Wohnbebauungen in Feldhausen geändert, und wenn ja aus welchen Gründen?
  • Im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen: Wie stehen die einzelnen Parteien zur Umsetzung des BP97?

 

2.9       Abwassersystem ist überlastet

Zahlreiche vollgelaufene Keller in Feldhausen während Starkregenereignisse sprechen hier eine deutliche Sprache. Weitere Neubaugebiete mit einhergehender Versiegelung der Landschaft sind aus klimatischer Sichtweise nicht mehr zeitgemäß und werden dieses Problem und die hierdurch entstehenden Schäden wachsen lassen. Das derzeitige System für die Abführung von Schmutz- und Niederschlagswässern schein im Bereich Feldhausen überfordert zu sein. Hier müssen Politik und Verwaltung reagieren und den über 20 Jahre alten Flächennutzungsplan zeitgemäß an die klimatischen Entwicklungen anpassen. Die finanziellen Konsequenzen für eine derartige Fehlplanung dürfen in diesem Fall nicht wieder die BürgerInnen tragen.

Auch das Pumpwerk, welches die Abwässer aus Feldhausen in Richtung Kirchhellen pumpt, ist bei üblichen Regenfällen überlastet. Eigenen Beobachtungen und vielfache Berichte aus der Bevölkerung legen nahe, dass im Bereich des Pumpwerks an der Schlossgasse unversiegelte Grünflächen regelmäßig mit Mischabwässern geflutet werden. Dies verursacht neben unangenehmen Geruchsemmissionen auch einen Eintrag von Nitrat ins Grundwasser. Deutschland droht eine Klage vor dem EuGH und damit verbundene milliardenschwere Strafzahlungen wegen erhöhter Nitratwerte. Eine weitere Überlastung dieses Pumpwerks mit zusätzlicher Wohnbebauung ist daher absolut unverantwortlich. Gravierender ist die Tatsache, dass es sich hier um ein Trinkwasserschutzgebiet handelt, in dem diese Zustände völlig untragbar sind.

Noch problematischer wird die Abwassersituation, vor dem Hintergrund, dass zurzeit die Straßen Brabecker Feld und der untere Tappenhof (Hausnummern 80-107) per Druckentwässerung an die Feldhausener Kanalisation angeschlossen werden sollen bzw. diese Planungen bereits in der Umsetzung sind und hier möglicherweise noch weitere Außengebiete angeschlossen werden sollen. Diese Maßnahme belastet die Feldhausener Kanalisation noch zusätzlich.

Fragen an den Ausschuss bzw. an den Rat:

  • Wie wird gewährleistet, dass die Kanalisation in Feldhausen auch bei Starkregenereignissen nicht überlastet wird?
  • Werden beim Pumpwerk an der Schlossgasse die Grünflächen mit Mischabwässern geflutet? Falls ja,
    • wie häufig kommt das vor?
    • Wird ein solch möglicher Tatbestand durch eine bestehende Rechtsgrundlage gedeckt?
  • Gibt es Pläne zukünftig noch weitere Siedlungsbereiche an die Feldhausener Kanalisation anzuschließen?

 

2.10   Artenschutz ist nicht gewährleistet

Die Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplans 95 (Gertskamp) weist von Seiten der Stadt und der verantwortlichen Investoren deutliche Mängel auf. So sind beispielsweise die im Bebauungsplan vorgeschriebenen Nisthilfen für Fledermäuse an der Straße Gertskamp zum großen Teil bis heute nicht umgesetzt. Auch die Stein-/Holzhaufen mit einer Mindesthöhe von 2 m auf den Streuobstwiesen sind nicht wie vorgeschrieben realisiert worden. In Abschnitt F Planinhalte – Begründung und Festsetzungen im Einzelnen Punkt 1.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und Artenschutz des BP95 (Seite 22ff) ist zu lesen, dass es sich hierbei um vorgezogene Ausgleichmaßnahmen, die vor Beginn der Erschließung umzusetzen sind, handelt.[21] Hier gibt es einen erheblichen Nachholbedarf. Diese deutliche Vernachlässigung der Maßnahmen zum Arten- und Umweltschutz lassen bei der Feldhausener Bevölkerung das Vertrauen in die Stadt Bottrop stark schwinden.

Ferner wird durch das Umweltgutachten der Firma Ingolf Hahn (Mai 2015) deutlich, dass die artenschutzfachliche Größe eines flächenmäßig zusammenhängenden Habitats eine dauerhafte Größe von 1 ha erfordert. Dies wird nur durch die Kombination aller festgesetzten Maßnahmen erreicht, da das errichtete Ersatzhabitat lediglich eine Größe von 0,47 ha besitzt und nur durch die „temporäre“ Ausweisung von 0,55 ha und 0,3 ha Dauergrünland die erforderliche Größe erreicht wird. Nur 5 Jahre nach diesem Gutachten werden die 0,55 ha und 0,3 ha Dauergrünland im BP97 komplett überplant. Die im BP95 Gertskamp aufwendig und mit hohen Kosten erstellen naturnahen Ausgleichsflächen werden nun im Zuge des BP 97 ganz oder teilweise geopfert. Darüber hinaus sind in den derzeitigen Plänen des BP97 keine Ausgleichsflächen ausgewiesen, um die erforderliche Habitatsgröße von 1 ha zu gewährleisten.

Bemerkenswerterweise haben die seit mehr als 15 Jahren aus der offenen Landschaft Feldhausens verschwundenen Rebhühner einen dieser Bereiche als Lebensraum wiedererobert. Zahlreiche bodenbrütende Vogelarten nutzen diese Bereiche als Habitat. Greifvögel wie Habicht, Wanderfalke, Steinkauz und nicht zuletzt die Schleiereule jagen auf diesen naturbelassenen Flächen. Die speziell auf den Untergrund und die Landschaft zusammen gestellten Pflanzengesellschaften sind für unzählige Insektenarten Lebensraum und Nahrungsquelle geworden. Letzteres gilt auch für mindestens zwei im Planungsgebiet agierende Fledermausarten.

Eine Umnutzung dieser Flächen in Bebauungsgebiete stellt einen massiven Eingriff in das bestehende und sich gerade regenerierende Ökosystem ein. Straßenbegrünung (wenn überhaupt vorgesehen) sowie die meist pflegeleichte und ökologisch sinnfreie Anlage der Hausgärten in Neubaugebieten können dies in keiner Weise auffangen.

Für uns ist nicht schlüssig, dass eine Wohnbebauung nun sehr nah an die Feldscheune, die als Brutstätte für den Steinkauz dient, herangeführt werden kann. Allein durch die Bauarbeiten, aber auch durch die Emissionen einer Wohnsiedlung (z.B. Lärm) würde das Habitat dieses geschützten Vogels vernichtet und die Brut gestört.

Die Ausweisung von Baugebieten in Ortsrandlagen stellt für den Steinkautz eine Bedrohung dar (Jöbges & Franke 2006)[22]. Auch Breuer (2005)[23] und Loske (2007)[24] weisen darauf hin, dass die Steinkauzhabitate in der Bauleitplanung stärker berücksichtigt werden müssen. Wir möchten hier nur kurz auf die Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz verweisen.[25]

Unsere Fragen zum Artenschutz:

  • Warum wurden die im Bebauungsplan 95 Gertskamp festgelegten Artenschutzmaßnahmen nicht gewissenhaft ausgeführt und deren Einhaltung kontrolliert?
  • Aus welchem Grund werden Flächen überplant, die als wichtiges Biotop streng geschützter Arten dienen?

 

2.11   Fehlende Kindergarten und Schulplätze

Der 2003 initiierte B-Plan 78 „Westl. Von-Gahlen-Straße“ verfolgte u. a. das Ziel den Fortbestand von Kindergarten und Grundschule in Feldhausen zu sichern. Dies war damals zweifelsohne der richtige Schritt, berücksichtigt man, dass die letzte Wohnbaumaßnahme Ende der 80er Jahre initiiert wurde (B-Plan 54 Am Dornbusch).

Die Fertigstellung der 120WE im Neubaugebiet „Westl. Von-Gahlen-Straße“ hat bereits nach wenigen Jahren zur Überlastung des Kindergartens in Feldhausen geführt. Zahlen aus den statistischen Jahrbüchern der Stadt Bottrop belegen deutlich, dass nicht alle Anmeldungen Feldhausener Kinder berücksichtigt werden konnten. Eine Erweiterung des Kindergartens von damals 50 auf 80 Plätze konnte hier nur kurzzeitig Abhilfe schaffen. Durch die Ausbaumaßnahmen wurde die Versorgungsquote der 3-6-Jährigen von 57% (2014) auf 84% (2017) gesteigert, jedoch bedeutet dies, dass immer noch 16% der in Feldhausen lebenden 3-6-Jährigen keinen Betreuungsplatz im Feldhausener Kindergarten erhalten können5.

Für das Kindergartenjahr 2020/2021 gab es in der einzigen KiTa in Feldhausen 39 Anmeldungen, von denen nur 19 aufgenommen werden konnten. Hinter diesen Zahlen stehen Schicksale von jungen Familien, die nicht wissen, wie sie ihre Kinder betreuen sollen; Familien deren Existenz bedroht ist, wenn sie nicht arbeiten gehen können. Kinder, die keine sozialen Kontakte mit Gleichalterigen erfahren, die sie für ihre Entwicklung so dringend brauchen. Eltern, die Tag für Tag viele Kilometer fahren und viel Zeit dafür aufwenden müssen, um ihre Kinder auswärts betreuen zu lassen. Im vielleicht noch zumutbar erreichbaren Ortsteil Kirchhellen-Mitte fehlen ebenfalls Betreuungsplätze für kleine Kinder. Uns ist daher vollkommen schleierhaft, wie die Kinder der zuziehenden Familien betreut werden sollen.

Gleiches gilt für die Anmeldungen an der Marienschule in Feldhausen. Denn auch die erste Klasse der Grundschule Feldhausen ist maximal ausgelastet. Junge Familien sind somit gezwungen ihre Kinder zu Schulen und Kindergärten in Kirchhellen und Grafenwald zu fahren. Das in 2019 abgeschlossene Bauvorhaben „Gertskamp“, sowie der Bau eines weiteren Wohngebietes („Bebauungsplan 96, Dorstener Straße“) wird zukünftig zu einer weiteren Steigerung der Schülerzahlen führen. Hier ist es an der Zeit zunächst ausreichende Infrastrukturmaßnahmen einzuleiten, bevor über den Bau neuer Wohneinheiten überhaupt nachgedacht werden kann. Somit besteht derzeit zum Erhalt des Feldhausener Kindergartens und der Grundschule kein Bedarf für die Umsetzung weiter Wohnbebauung gemäß des Bebauungsplans 97, auch wenn dies seitens der Stadt und speziell der Investoren favorisiert wird. Im Gegenteil, die Gefahr ist groß, dass, wie bereits oben erörtert, die mangelhafte Infrastruktur Feldhausens unter der Last eines neuen Baugebietes komplett zusammenbrechen wird. Leidtragende sind die zahlreich jungen Familien in Feldhausen.

Die Problematik ist auch in der Sekundarschule Kirchhellen angekommen. Sie ist vollkommen überlastet und die Stadt Bottrop bietet kein anderes Schulangebot für Kinder, die eine nicht-gymnasiale weiterführende Schule besuchen möchten, welches heimatnah erreichbar ist.

Die Kindergartenbedarfsplanung als auch die Schulentwicklungsplanung liegen im Verantwortungsbereich der Stadt Bottrop.

Unsere Fragen:

  • Welche Anmeldezahlen erwartet die Stadt Bottrop für die nächsten drei Jahre für den Kindergarten Feldhausen? (Bitte nach Betreuungsplätzen für über-dreijährige und unter-dreijährige aufschlüsseln.)
  • Welche Anmeldezahlen für die Grundschule Feldhausen erwartet die Stadt Bottrop in den nächsten 6 Jahren?
  • Wie viele zusätzliche Anmeldungen für Kindergarten und Grundschule werden durch die Umsetzung des Bebauungsplan 96 (Dorstener Straße/Grüner Weg) erwartet?
  • Wie viele zusätzliche Anmeldungen für Schule und Kindergarten werden durch den Bebauungsplan 97 (Hohes Feld/ Am Kuhberg) erwartet?
  • Wie/wo sollen ggf. die zusätzlichen Kindergarten- und Schulplätze entstehen?

 

3        Forderungen

Aus den oben genannten Darstellungen unserer Argumente ergeben sich folgende Forderungen:

  • Stopp des jetzigen Verfahrens zur Genehmigung des Bebauungsplans 97 (Hohes Feld/ Am Kuhberg).

Aufgrund des Mangels an einer städtebaulichen Notwendigkeit und gestützt durch die Vielzahl der o.g. Gegenargumenten, fordern wir die Planungen zum B-Plan 97 zum jetzigen Zeitpunkt aufzugeben.

Wir, sind aber gerne gesprächsbereit und befürworten eine städtebaulich sinnvolle, sowie bedarfsgerechte und vor allem nachhaltige Bauleitplanung.

                                                    

  • Keine unnötige Bebauung auf Kosten der ansässigen Anwohner

Die Ungerechtigkeit bei der Beteiligung der Anwohner an Straßenbaubeiträgen für dieses Neubaugebiet ist nicht zu vermitteln. Wir fordern, dass die Investoren, die von dem Bebauungsplan profitieren die Kosten übernehmen. Beim Baugebiet Gertskamp wurden die Altanwohner nicht zu Straßenbaubeiträgen herangezogen. Wir fordern daher eine ähnliche Regelung für dieses Wohngebiet.

  • Einleiten von nachhaltigen Infrastrukturmaßnahmen

Für weiteres Wachstum braucht Feldhausen eine Infrastruktur, die eine adäquate Nahversorgung gewährleistet. Hier ist die Stadt Bottrop gefordert, vor der weiteren Wohnbebauung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Kapazitäten von Schule und Kindergarten müssen auf die geplanten Neubaugebiete angepasst werden oder die Baumaßnahmen müssen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

  • Entwicklung eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts (z.B. Rahmenplan gemäß §140 BauGB)

Konzeptlose Bebauung ohne Betrachtung der Gesamtlage des Dorfes und ohne eine Zukunftsperspektive missachtet die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und widerspricht so §1 (5) und (6) des BauGB. Wir fordern daher die Erstellung eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts für Feldhausen.

  • Behutsame Entwicklung des Ortsteils Feldhausen

Bei einer 34%igen Zunahme der Wohneinheiten innerhalb der letzten 15 Jahre kann von einer behutsamen Entwicklung Feldhausens schon lange nicht mehr die Rede sein. Dieses rasante Wachstum führt nicht nur zum sichtbaren Verlust des dörflichen Charakters mit seinen Grünflächen, sondern es beeinträchtigt und erschwert auch die Integration der neuen MitbürgerInnen in die Gemeinde und in das Vereinsleben. Derartige soziale Prozesse benötigen Zeit. Deshalb fordern wir eine behutsame und nachhaltige Entwicklung erfolgen, um die ländlichen Sozialstrukturen zu erhalten.

  • Bottroper und Kirchhellener Politiker sollen Wort halten

Inhaltslose Aussagen bzgl. der Baupolitik in Kirchhellen und Feldhausen haben das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Kommunalpolitiker stark geschwächt. Mit seiner Stimme gibt jede Bürgerin und jeder Bürger ein Mandat an die gewählten Volksvertreter. Vor dem Hintergrund der Kommunalwahl würden wir es begrüßen, wenn die einzelnen Parteien zur gegenwärtigen Thematik Stellung beziehen. Wir fordern, dass Politiker ihre Versprechen halten und zu ihrem Wort stehen.

Weiterhin haben wir bereits im Abschnitt 2 Fragen formuliert, die wir gerne von den verantwortlichen Gremien beantwortet wissen möchten. Die Fragen sind an dieser Stelle nochmal zusammenfassend aufgeführt:

  • Welche städtebauliche Rechtfertigung steht hinter der ungleichen Entwicklung der verschiedenen Ortsteile Kirchhellens?
  • Warum konzentrieren sich die reinen Wohnbaumaßnahmen nur auf Feldhausen und Kirchhellen-Mitte?
  • Welche unlösbaren Probleme verhindern die auch von Seiten der Politik favorisierte Erschließung eines Wohngebietes in Grafenwald?
  • Warum werden weiterhin Grünflächen in Feldhausen für Wohnungsbau geopfert und nicht montanindustrielle Brachflächen dafür erschlossen?
  • Warum werden seitens der Stadt Bottrop keine städtebaulichen Maßnahmen realisiert, um auch den älteren Mitbürgern ein Leben in Feldhausen zu ermöglichen?
  • Wie gewährleistet das Plankonzept des BP97 eine Bauleitplanung gemäß §1 (6), sodass „die sozialen und Kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, [….]“ ausgeglichen berücksichtigt werden?
  • Auf welcher Bedarfsanalyse basiert die städtebauliche Rechtfertigung weiterer Wohnbebauung in Feldhausen?
  • Wie erklären die verantwortlichen Ausschüsse die Ausweisung neuer Baugebiete entgegen der negativen Bedarfsermittlungen und -prognosen unabhängiger wissenschaftlicher Studien?
  • Wie rechtfertigt die Stadt die Vernachlässigung infrastruktureller Baumaßnahmen vor dem BauGB §1 (6) 4.?
  • Inwiefern ist das Plankonzept des BP97 mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung (nach BauGB §1 (5)) vereinbar, wenn im BP97 keine Verbesserung der Infrastruktur vorsieht?
  • Welche langfristigen Ziele verfolgt die Stadt Bottrop mit der Entwicklung Feldhausen bzw. ist ein zukunftsfähiges Plankonzept überhaupt existent?
  • Auf welcher Bedarfsanalyse basiert die Ausweisung öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Feldhausen?
  • Wie kommt es zum Widerspruch zwischen der Verlautbarung der Pressestelle der Stadt Bottrop und dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 97 bzgl. des Bedarfs an öffentlich gefördertem Wohnungsbau?
  • Wie rechtfertigt die Stadt die Sinnhaftigkeit von öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Feldhausen vor dem Hintergrund einer fehlenden Nahversorgung?
  • Welche Ziele verfolgt die Stadt mit der Realisierung öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Feldhausen oder geht es hier nur um die Erfüllung einer Quote?
  • Wie rechtfertigen sie die erhöhten CO2-Emissionen bei einer reinen Wohnbebauung in Feldhausen vor dem Hintergrund des Klimanotstandes, den der Rat ausgerufen hat?
  • Wie soll dem erhöhten Individualverkehr entgegengewirkt werden?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Feldhausen zu einem nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtquartier zu entwickeln?
  • Wie verhindert die Stadt eine übermäßige Belastung der Anwohner?
  • Warum sollen die Altanwohner für Erschließung zahlen, die nur aufgrund des Neubaugebietes entstehen?
  • Hat Oberbürgermeister Bernd Tischler seine Meinung zu weiteren Wohnbebauungen in Feldhausen geändert und wenn ja, aus welchen Gründen?
  • Hat Bezirksbürgermeister Ludger Schnieder seine Meinung zu weiteren Wohnbebauungen in Feldhausen geändert und wenn ja, aus welchen Gründen?
  • Im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen: Wie stehen die einzelnen Parteien zur Umsetzung des BP97?
  • Wie wird gewährleistet, dass die Kanalisation in Feldhausen auch bei Starkregenereignissen nicht überlastet wird?
  • Werden beim Pumpwerk an der Schlossgasse die Grünflächen mit Mischabwässern geflutet? Falls ja,
    • wie häufig kommt das vor?
    • Wird ein solch möglicher Tatbestand durch eine bestehende Rechtsgrundlage gedeckt?
  • Gibt es Pläne zukünftig noch weitere Siedlungsbereiche an die Feldhausener Kanalisation anzuschließen?
  • Warum wurden die im Bebauungsplan 95 Gertskamp festgelegten Artenschutzmaßnahmen nicht gewissenhaft ausgeführt und deren Einhaltung kontrolliert?
  • Aus welchem Grund werden Flächen überplant, die als wichtiges Biotop streng geschützter Arten dienen?
  • Welche Anmeldezahlen erwartet die Stadt Bottrop für die nächsten drei Jahre für den Kindergarten Feldhausen? (Bitte nach Betreuungsplätzen für über-dreijährige und unter-dreijährige aufschlüsseln.)
  • Welche Anmeldezahlen für die Grundschule Feldhausen erwartet die Stadt Bottrop in den nächsten 6 Jahren?
  • Wie viele zusätzliche Anmeldungen für Kindergarten und Grundschule werden durch die Umsetzung des Bebauungsplan 96 (Dorstener Straße/Grüner Weg) erwartet?
  • Wie viele zusätzliche Anmeldungen für Schule und Kindergarten werden durch den Bebauungsplan 97 (Hohes Feld/ Am Kuhberg) erwartet?
  • Wie/wo sollen ggf. die zusätzlichen Kindergarten- und Schulplätze entstehen?

 

 

4        Resümee

Getragen von der Vielzahl der Argumente gegen den Bebauungsplan 97 fordert die „Initiative Feldhausen“ unter dem Motto „Gemeinsam.Zukunft.Gestalten“ ein zukunftsfähiges Entwicklungskonzept für den Raum Feldhausen, welches die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre mit einbezieht und die bestehenden infrastrukturellen Probleme angeht. Ein Rahmenplan für die Entwicklung Feldhausens ist längst überfällig.

Diese Forderungen richten sich vor dem Hintergrund der anstehenden Kommunalwahl in besonderem Maße an den Rat der Stadt Bottrop und seine Fachausschüsse und explizit an die Bezirksvertretung Kirchhellen. Die Bürgerinitiative erwartet einen offenen Dialog der zuständigen Fachausschüsse des Rates der Stadt Bottrop und der Bezirksvertretung Kirchhellen mit den Bürgerinnen und Bürgern Feldhausens, vertreten durch die „Initiative Feldhausen“. Die im Vorfeld aufgezeigten Probleme, die ein weiterer Bebauungsplan für Feldhausen mit sich bringt, sind klar erkennbar und dürfen nicht zulasten der Feldhausener Bürgerinnen und Bürger totgeschwiegen werden.

 

[1] https://www.o-sp.de/bottrop/plan?pid=43013

[2] https://www.o-sp.de/bottrop/liste?rechtskraft

[3] https://www.regioplaner.de/planung-raum/siedlungsentwicklung/entwicklung-der-siedlungsflaeche

[4] https://www.waz.de/staedte/bottrop/kirchhellen/spd-ein-tiefschlag-fuer-grafenwald-id212888273.html

[5] Statistische Jahrbücher der Stadt Bottrop (2014-2017)

[6] www.regioplaner.de

[7] www.wegweiser-kommune.de

[8] https://www.dorstenerzeitung.de/kirchhellen/neues-baugebiet-hohes-feld-am-kuhberg-feldhausen-soll-weiter-wachsen-1445345.html

[9] https://www.wegweiser-kommune.de/kommunale-berichte/demographiebericht

[10] https://www.kirchhellen.online/politik/aktuelles/artikel/kirchhellen-auf-einem-guten-weg.html

[11] https://www.dorstenerzeitung.de/kirchhellen/kirchhellen-hat-noch-potentzial-fuer-rund-1000-neue-wohnungen-plus-1470126.html

[12]https://www.nrwbank.de/de/corporate/Publikationen/Publikationsinhaltsseiten/publikationen_wohnungsmarktbeobachtung.html

[13]https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/WohnenImmobilien/Wohnungsmarktprognosen/Fachbeitraege/Prognose2030/Prognose2030_node.html

[14] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/gleichwertige-lebensverhaeltnisse-node.html

[15] https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/aktionsbuendnis-leben-auf-dem-land/aktionsbuendnis-lebenaufdemland.html

[16] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw03-de-landleben-584424

[17] https://www.dorstenerzeitung.de/kirchhellen/wenig-bedarf-an-sozialwohnungen-in-kirchhellen--plus-1440814.html

[18] https://www.co2online.de/klima-schuetzen/mobilitaet/auto-co2-ausstoss/

[19] Folmer, Rober / Gruschwiz, Dana / Jesske, Birgit / Quant, Silvia (2008): Mobilität in Deutschland 2008 (MiD). Ergebisbericht: Struktur-Aufkommen-Emissionen-Trends. Online: www.mobilitaet-in-Deutschland.de/pdf/MiD2008_Abschlussbericht_I.pdf

[20] https://www.waz.de/staedte/bottrop/tischler-fuer-gewerbe-wird-kein-naturraum-mehr-angetastet-id209151669.html?seite=2&displayDropdownTop=none&displayDropdownBottom=block

[21] https://www.o-sp.de/bottrop/plan?pid=32208

[22] Jöbges, Michael/ Franke, Siegfried: Vom Totensymbol zum Sympathieträger: Situation des Steinkauzes Athene noctua in Nordrhein-Westfalen in: Charadrius 42, Heft 4

[23] Breuer, Wilhelm: Rechtsschutz für Steinkäuze in der Bauleitplanung. Beitrag der Fachtagung „Steinkauzschutz in Nordrhein-Westfalen“ http://www.egeeulen.de/inhalt/dienste/fachbeitraege/rechtsschutz_steinkaeuze.php

[24] http://www.buero-loske.de/downloads/loske_erfassung-steinkauz_3_07.pdf

[25] https://www.bfn.de/themen/planung/eingriffe/eingriffsregelung.html