Im Mai 2020 haben wir uns mit einer Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Bottrop gewandt. Darin fordern wir die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Hohes Feld / Am Kuhberg“. Wir befürchten, dass die Umsetzung des Bebauungsplans für die Anlieger mit hohen finanziellen Kosten verbunden ist, dass die öffentliche Infrastruktur der steigenden Bevölkerungszahl nicht gewachsen ist und dass natürliche Ressourcen vernichtet werden. Wir forderten auch die Beantwortung zahlreicher Fragen und zeigen uns offen für einen konstruktiven Dialog. Leider wurde unsere Eingabe aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Stadt Bottrop, verweist auf die städtische Hauptsatzung. Die Hauptsatzung legt in § 7 Absatz 4 fest, dass Anregungen und Beschwerden ohne Beratung in der Sache zurückgewiesen werden, wenn sie aufgrund sondergesetzlicher Regelungen als Anregungen und Bedenken im Planverfahren eingebracht werden können.
Wir sehen das Zurückweisen der Eingabe als Eingriff in unsere demokratischen Rechte und als Versuch die politische Partiztiation unserer Bürgerinitiative zu verhindern.